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Homeoffice Kosten absetzen: Steuerguide für Freelancer

Bis zu 1.260 Euro jährlich sparen: Diese Homeoffice-Ausgaben können Freelancer steuerlich geltend machen

1.260 €

Maximale Homeoffice-Pauschale pro Jahr

6 €

Pauschale pro Homeoffice-Tag

800 € netto

Sofortabschreibung bis

3 Jahre

Laptop-Abschreibung über

Die meisten Freelancer verschenken Geld, weil sie nur die Homeoffice-Pauschale kennen, obwohl die anteilige Raumkostenmethode oft deutlich höhere Abzüge ermöglicht.

Homeoffice-Pauschale vs. anteilige Raumkosten

Freelancer haben zwei Optionen für die steuerliche Absetzung des Homeoffice: die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag (maximal 1.260 Euro jährlich bei 210 Tagen) oder die anteiligen Raumkosten. Bei der Raumkostenmethode teilst du deine Miete, Strom und Heizung entsprechend dem Anteil deines Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche auf. Ein 20 Quadratmeter Büro in einer 100 Quadratmeter Wohnung entspricht 20 Prozent der Nebenkosten. Die Pauschale lohnt sich meist nur bei kleinen Arbeitsbereichen oder hohen Mietkosten. Führe eine Beispielrechnung für beide Varianten durch, bevor du dich entscheidest.

Arbeitsmittel und Büroausstattung richtig absetzen

Büroausstattung unter 800 Euro netto kannst du sofort vollständig absetzen, teurere Gegenstände werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Ein Laptop für 2.400 Euro wird beispielsweise über 3 Jahre mit je 800 Euro jährlich abgeschrieben. Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor und Software zählen ebenfalls zu den absetzbaren Arbeitsmitteln. Smartphone und Internet kannst du anteilig absetzen, wenn du sie beruflich nutzt – bei 70 Prozent beruflicher Nutzung sind entsprechend 70 Prozent der Kosten absetzbar. Sammle alle Belege digital und führe bei gemischt genutzten Geräten ein Fahrtenbuch-ähnliches Nutzungsprotokoll.

Besonderheiten bei ausschließlich beruflich genutzten Räumen

Nutzt du einen Raum ausschließlich als Büro, kannst du deutlich mehr Kosten absetzen als bei der Homeoffice-Pauschale. Neben den anteiligen Miet- und Nebenkosten sind auch Renovierungsarbeiten, neue Teppiche oder Wandfarbe für das Büro absetzbar. Die Einrichtung wie Regale, Lampen oder Vorhänge zählt zu den Betriebsausgaben. Bei einem separaten Büroeingang kannst du sogar einen Teil der Hausratversicherung geltend machen. Diese Methode erfordert jedoch eine klare räumliche Trennung – ein Gästebett im Büro macht den Raum bereits zur Mischnutzung. Dokumentiere die ausschließliche Nutzung durch Fotos und Grundrisszeichnungen.

Dokumentation und häufige Stolperfallen vermeiden

Das Finanzamt prüft Homeoffice-Kosten besonders genau, daher ist lückenlose Dokumentation entscheidend. Fotografiere dein Büro aus verschiedenen Blickwinkeln und erstelle einen Grundriss mit Maßangaben. Bei der anteiligen Methode benötigst du alle Nebenkostenabrechnungen und Mietverträge als Nachweis. Vermeide die Doppelabsetzung von Kosten – wählst du die Homeoffice-Pauschale, kannst du keine zusätzlichen Raumkosten geltend machen. Mischnutzung von Räumen wird oft falsch deklariert: Ein Esszimmer mit Laptop-Arbeitsplatz gilt nicht als Büro. Führe ein Arbeitstagebuch, das deine tatsächlichen Homeoffice-Tage belegt und rechne konservativ.

Berechne zunächst beide Varianten (Pauschale vs. anteilige Raumkosten) mit deinen konkreten Zahlen und wähle die für dich günstigere Option. Dokumentiere dein Büro fotografisch und sammle alle Belege digital für die nächste Steuererklärung. Bei der professionellen Kommunikation deiner Betriebskosten gegenüber Kunden hilft ScopeCard dabei, alle Kostenfaktoren transparent in Angeboten darzustellen.

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