Homeoffice Kosten absetzen als Freelancer
Bis zu 1.260 Euro jährlich für das Arbeitszimmer plus weitere Betriebsausgaben steuerlich geltend machen
1.260 € / Jahr
Homeoffice-Pauschale (maximal)
800 € netto
Sofortabschreibungsgrenze
3 Jahre
Laptop-Abschreibung (3 Jahre)
10 Jahre
Aufbewahrungsfrist Belege
Freelancer verschenken durchschnittlich 2.000 Euro jährlich an Steuerersparnissen, weil sie Homeoffice-Kosten nicht systematisch erfassen und nur die niedrige Pauschale nutzen.
Arbeitszimmer: Pauschale vs. tatsächliche Kosten
Als Freelancer kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro jährlich) oder die tatsächlichen Kosten deines häuslichen Arbeitszimmers absetzen. Bei einem 20 Quadratmeter großen Arbeitszimmer in einer 100 Quadratmeter Wohnung kannst du 20 Prozent aller Wohnungskosten steuerlich geltend machen. Das bedeutet bei Gesamtwohnkosten von 1.500 Euro monatlich eine Absetzung von 3.600 Euro pro Jahr. Die Einzelkostenrechnung lohnt sich daher meist deutlich mehr als die Pauschale.
Betriebsausgaben für Equipment und Technik
Computer, Monitor, Büromöbel und Software sind als Betriebsausgaben voll absetzbar. Gegenstände bis 800 Euro netto kannst du sofort komplett abschreiben, teurere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Ein 1.200 Euro teurer Laptop wird über drei Jahre abgeschrieben, das sind 400 Euro jährlich. Internetkosten lassen sich anteilig absetzen - bei 50 Prozent beruflicher Nutzung sind das bei 60 Euro Monatskosten immerhin 360 Euro pro Jahr. Auch Telefonkosten für ein separates Geschäftshandy sind komplett absetzbar.
Nebenkosten und Versicherungen aufteilen
Strom, Heizung und Wasser können prozentual nach Raumgröße abgesetzt werden. Bei einem 15 Quadratmeter Büro in einer 75 Quadratmeter Wohnung sind das 20 Prozent der Nebenkosten. Das entspricht bei 200 Euro monatlichen Nebenkosten einer jährlichen Absetzung von 480 Euro. Eine separate Berufshaftpflichtversicherung für 300 Euro jährlich ist vollständig absetzbar. Auch der berufliche Anteil der Hausratversicherung für das Arbeitszimmer kann geltend gemacht werden.
Dokumentation und Nachweispflicht
Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Aufstellung aller abgesetzten Kosten mit entsprechenden Belegen. Führe ein Fahrtenbuch für berufliche Fahrten und dokumentiere die Nutzung des Arbeitszimmers. Bei gemischter Nutzung von Gegenständen musst du den beruflichen Anteil plausibel begründen können. Bewahre alle Rechnungen mindestens zehn Jahre auf und erstelle eine monatliche Kostenübersicht. Eine professionelle Buchhaltungssoftware kostet etwa 15 Euro monatlich und ist ebenfalls als Betriebsausgabe absetzbar.
Dokumentiere ab sofort alle Homeoffice-Kosten systematisch und prüfe, ob die Einzelkostenabrechnung günstiger ist als die Pauschale. Rechne dabei alle Equipment-, Raum- und Nebenkosten anteilig auf deinen Arbeitsbereich um.
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